AGB

Hundepension Anett

 

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeden Pensionsvertrages. Jeder Hundehalter, der mit der Hundepension Anett einen Vertrag abschließt, erklärt sich mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund gesund ist, in seinem Eigentum steht und innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten (Parainfluenza) und dass er gegen Flöhe behandelt ist. Er versichert weiter das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

Die Hundepension Anett verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund für den vereinbarten Aufenthalt bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Die Hundepension Anett wird den Hundebesitzer oder einen genannten Ansprechpartner für Notfälle unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

 

Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dies bezieht sich insbesondere auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie auf Hunde, die zum Ausbrechen neigen. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Sollte der untergebrachte Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Eigentümer des Hundes. Des Weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, die der Hund auch Menschen und Tieren zufügt. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Anett dem in die Hundepension Anett gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Hundepension Anett Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass, für den Fall, dass der Hund erkrankt oder sich verletzen sollte, der Hund tierärztlich versorgt wird. Die hierbei entstehenden Kosten und etwaige Folgekosten für den Tierarzt, Medikamente etc. werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

 

Erkrankungen jeglicher Art des Hundes, sowie der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes sind vom Hundehalter bekannt zu geben. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter oder ein genannter Ansprechpartner unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hundepension. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.

Beim Ableben eines Tieres verpflichtet sich die Pension umgehend den behandelnden Tierarzt, sowie den Hundehalter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung wird von der Hundepension keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen.

 

Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt, so geht er nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung mit Ablauf von 14 Tagen in das Eigentum der Hundepension Anett über. Die Hundepension Anett hat das Recht den Hund in das zuständige Tierheim zu übergeben oder weiterzuvermitteln oder woanders unterzubringen. Der Eigentumsübergang erfolgt nur, wenn die Hundepension Anett den Hundehalter zu Beginn der Frist auf diese Folge besonders hinweist. Sämtliche Kosten, die daraus entstehen, dass der Hund nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Pensionsdauer nicht abgeholt wird, trägt der Hundehalter.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

 

Pensionspreise/Bezahlung

Die aktuellen Preise für die Unterbringung stehen in der Preisliste bzw. auf der Homepage:

www.hundepensionanett.de

 

Sollten Sie ihren Hund früher abholen als angegeben, ist der für ihren Hund gebuchte Zeitraum bei der Bezahlung bindend.

 

 

Der Rechnungsbetrag ist Beim Bringen des Hundes in BAR zu entrichten.

 

 "Umsatzsteuer wird wegen §19 UStG nicht erhoben"

 

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